Unternehmen

Die Geschäftsleitung eines Unternehmens kann schnell mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sein. Aber auch das Unternehmen als solches kann im Mittelpunkt von (strafrechtlichen) Ermittlungen stehen. Hier empfiehlt es sich, zum einen die Interessen des Unternehmens selbst, aber auch der Geschäftsleitung durch qualifizierte Rechtsanwälte zu verteidigen.

Viele Gesetze (BImSchG, GWG, AÜG, EU-DSGVO, etc.) formulieren nicht nur klare Handlungsanforderungen an Unternehmen und Einzelpersonen, sie alle sehen auch eine Sanktionierung im Falle des Verstoßes vor. Dabei kann das Unternehmen als Ganzes (über §§ 30 und 130 OWiG) für das Fehlverhalten Einzelner sanktioniert werden.

Ob nun aufgrund eines Bußgeldverfahrens oder als sog. Drittbeteiligte in einem Strafverfahren: Unternehmen können verpflichtet werden den „Vorteil“ einer Straftat (bspw. durch die Geschäftsleitung) zurückzubezahlen. Da diese Einziehung (§§ 73 ff StGB) erheblich ausgeweitet wurde, ist eine frühe Vertretung der Unternehmensinteressen noch wichtiger geworden!

Zur Vermeidung strafrechtlicher / Compliance-Risiken bei Entscheidungen der Geschäftsleitung oder von Aufsichtsgremien.

Planung und Durchführung von unternehmenseigenen Ermittlungen i.d.R. unter Hinzuziehung der jeweils nötigen Experten (IT-Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, etc.).

Insbesondere bei der Eingehung neuer Vertragsbeziehungen empfiehlt es sich bzw. ist es sogar teilweise die Pflicht, sich im Vorhinein grundlegend über den Geschäftspartner, dessen Eigentümer und Vertreter zu informieren. Je nach Branche und Vertragsinhalt sind hier besondere Schwerpunkte bei der Überprüfung zu setzen.

Beratung bei der Einführung, Erweiterung oder Überprüfung des eigenen Compliance-Management-Systems (CMS). Dabei besteht eine besondere Expertise hinsichtlich der Compliance-Anforderungen zur Betrugs-, Geldwäsche und Korruptionsprävention.

Beratung hinsichtlich der Anforderungen und Inhalte eines Schulungsprogramms, damit dieses den Compliance-Vorgaben entspricht.

Ansprechpartner für das deutsche Recht und Koordinatorin in internationalen Verfahren

(nur im Rhein-Main-Gebiet) Unmittelbare Präsenz um die Wahrung der Rechte und Verfahren und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln.
sanktionenrecht

Einführen von Strukturen und Maßnahmen im Hinblick auf das Gesetzgebungsvorhaben und Vertretung und Verteidigung im Falle eines Verfahrens.

Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen als Teil eines unternehmenseigenen Hinweisgebersystems.